Kurz gesagt
- Bei Zeitarbeit arbeiten die Kräfte nach Ihren Weisungen in Ihrem Betrieb mit – Sie steuern die Arbeit.
- Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein fertiges Ergebnis und steuert sein Personal selbst.
- Entscheidend ist, wie der Einsatz tatsächlich gelebt wird – nicht, wie der Vertrag heißt. Ein Scheinwerkvertrag kann teuer werden.
Beide Modelle bringen externe Arbeitskräfte in Ihren Betrieb. Rechtlich sind sie aber grundverschieden – und die Grenze wird in der Praxis oft unbewusst überschritten.
Der Unterschied auf einen Blick
| Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) | Werkvertrag | |
|---|---|---|
| Was wird geschuldet? | Arbeitskraft | Ein fertiges Ergebnis (Werk) |
| Wer gibt Anweisungen? | Sie als Kundenbetrieb | Der Auftragnehmer |
| Eingliederung | Kräfte arbeiten in Ihren Teams mit | Eigenständige Teams des Auftragnehmers |
| Abrechnung | Nach Stunden | Nach Ergebnis bzw. vereinbartem Preis |
| Haftung für das Ergebnis | Bei Ihnen | Beim Auftragnehmer |
| Erlaubnis nötig | Ja, Erlaubnis nach § 1 AÜG | Nein |
Wann Zeitarbeit passt
- Sie brauchen Verstärkung in Ihren bestehenden Abläufen, etwa im Lager oder an der Linie.
- Ihre Vorgesetzten sollen die Arbeit direkt steuern.
- Der Bedarf schwankt und soll flexibel angepasst werden.
- Sie möchten Kräfte vielleicht später übernehmen.
Wann ein Werkvertrag passt
- Es gibt ein klar abgrenzbares Ergebnis, etwa die Reinigung einer Anlage oder eine Schweißarbeit.
- Der Auftragnehmer arbeitet mit eigenem Personal, eigener Leitung und oft eigenem Werkzeug.
- Sie wollen sich um die Durchführung nicht selbst kümmern.
Das Risiko: der Scheinwerkvertrag
Entscheidend ist nicht die Überschrift des Vertrags, sondern die tatsächliche Durchführung. Typische Warnsignale:
- Ihre Vorgesetzten verteilen Aufgaben direkt an die Fremdkräfte.
- Fremdkräfte arbeiten gemischt mit Ihrer Stammbelegschaft an denselben Aufgaben.
- Es wird nach Stunden abgerechnet statt nach Ergebnis.
Wird ein Werkvertrag in Wahrheit wie Arbeitnehmerüberlassung gelebt und fehlt die nötige Erlaubnis bzw. Kennzeichnung, kann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen den Fremdkräften und Ihrem Betrieb entstehen. Dazu kommen Bußgelder und mögliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Unsere Empfehlung
Wenn Sie Personal brauchen, das in Ihren Abläufen mitarbeitet, ist die Arbeitnehmerüberlassung der rechtssichere Weg. Wir besitzen die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und kümmern uns um saubere Verträge. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie in Equal Treatment und Höchstüberlassungsdauer.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Fachlich geprüft von Cihan Yildirim, COO · Leitung Zeitarbeit