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Equal Treatment, Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer: Was Unternehmen wissen müssen

2 Min. Lesezeit Fachlich geprüft von Cihan Yildirim, COO · Leitung Zeitarbeit

Kurz gesagt

  • Grundsatz im AÜG: Zeitarbeitskräfte werden wie vergleichbare Stammbeschäftigte behandelt (Equal Treatment). Nur über einen Zeitarbeits-Tarifvertrag darf davon abgewichen werden – dann gilt Equal Pay meist erst nach 9 Monaten.
  • LupenRhein arbeitet mit Equal Treatment ab dem ersten Tag: gleiche Bezahlung und gleiche wesentliche Arbeitsbedingungen wie bei Ihrer Stammbelegschaft.
  • Höchstüberlassungsdauer: Dieselbe Person darf grundsätzlich maximal 18 Monate am Stück bei Ihnen eingesetzt werden.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) schützt Zeitarbeitskräfte – und regelt damit auch, was Sie als Kundenbetrieb wissen sollten. Die zwei wichtigsten Themen: die Bezahlung und die Höchstüberlassungsdauer.

Der Grundsatz: Equal Treatment

Zeitarbeitskräfte haben für die Dauer des Einsatzes Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Beschäftigte in Ihrem Betrieb – einschließlich des Arbeitsentgelts (§ 8 Abs. 1 AÜG). Das nennt man Gleichstellungsgrundsatz oder Equal Treatment.

Zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen gehören insbesondere:

  • Arbeitsentgelt einschließlich Zuschlägen
  • Dauer der Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
  • Urlaub

Die Ausnahme: Zeitarbeits-Tarif und Equal Pay nach 9 Monaten

Vom Gleichstellungsgrundsatz darf abgewichen werden, wenn der Personaldienstleister einen Tarifvertrag der Zeitarbeit anwendet. Dann gilt:

  • Bezahlung zunächst nach dem Zeitarbeits-Tarif
  • Gleicher Lohn (Equal Pay) grundsätzlich erst nach 9 Monaten im selben Betrieb
  • Bei Tarifverträgen mit Branchenzuschlägen stufenweise Angleichung, spätestens nach 15 Monaten

Unser Modell: Equal Treatment ab Tag 1

LupenRhein arbeitet mit Equal Treatment. Unsere Mitarbeitenden bekommen vom ersten Einsatztag an das, was vergleichbare Beschäftigte bei Ihnen bekommen. Für Sie bedeutet das:

  • Kein Lohngefälle im Team – Zeitarbeitskräfte und Stammbelegschaft arbeiten zu gleichen Bedingungen.
  • Motivierte, zuverlässige Kräfte – wer fair bezahlt wird, bleibt und gibt sich Mühe.
  • Keine Stichtage – es gibt keinen Lohnsprung nach 9 Monaten, den Sie einplanen müssten.
  • Einfache Übernahme – wer übernommen wird, verdient meist ähnlich wie vorher.

Was wir von Ihnen brauchen: Zu Einsatzbeginn Angaben zur Vergütung, zu Zuschlägen, Arbeitszeit und Urlaub vergleichbarer Mitarbeitender. Den Rest übernehmen wir.

Höchstüberlassungsdauer: maximal 18 Monate

Dieselbe Zeitarbeitskraft darf grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate in Ihrem Betrieb eingesetzt werden (§ 1 Abs. 1b AÜG).

  • Die Frist bezieht sich auf die Person, nicht auf den Arbeitsplatz.
  • Einsätze über verschiedene Personaldienstleister werden zusammengerechnet.
  • Eine Unterbrechung von mehr als 3 Monaten setzt die Frist zurück.
  • Tarifverträge der Einsatzbranche können eine abweichende Dauer festlegen.

Wer eine Kraft länger halten möchte, kann sie jederzeit in Festanstellung übernehmen.

Weitere Pflichten im Überblick

Pflicht Was gilt
Schriftform Der Überlassungsvertrag muss vor Beginn schriftlich geschlossen werden.
Kennzeichnung Der Vertrag muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet sein.
Konkretisierung Die überlassene Person muss vor dem Einsatz namentlich benannt werden.
Erlaubnis Der Personaldienstleister braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
Streik Zeitarbeitskräfte dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.
Information Sie müssen Zeitarbeitskräfte über freie Stellen in Ihrem Betrieb informieren.

Wir besitzen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, schließen rechtssichere Verträge und behalten die Fristen für Sie im Blick. Was ein Einsatz kostet, lesen Sie in Was kostet Zeitarbeit?.

Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was bedeutet Equal Treatment für mich als Kunde?
Die Zeitarbeitskraft erhält vom ersten Tag an die gleiche Vergütung und die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Beschäftigte in Ihrem Betrieb. Dafür benötigen wir zu Einsatzbeginn Angaben zu Lohn, Zuschlägen, Arbeitszeit und Urlaub vergleichbarer Mitarbeitender.
Ist Equal Treatment teurer als Zeitarbeit nach Tarif?
Der Lohnanteil entspricht Ihrem eigenen Lohnniveau. Dafür arbeiten die Kräfte zu fairen Bedingungen ohne Gefälle zum Team – das wirkt sich spürbar auf Motivation, Zuverlässigkeit und Fluktuation aus.
Wann beginnen die Fristen neu?
Liegt zwischen zwei Einsätzen beim selben Kunden eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten, werden die vorherigen Einsatzzeiten nicht mehr angerechnet.
Was passiert bei Überschreiten der Höchstüberlassungsdauer?
Dann kann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen der Zeitarbeitskraft und Ihrem Betrieb entstehen. Außerdem drohen Bußgelder.

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