Kurz gesagt
- Als Zeitarbeitnehmer bist du ganz normal angestellt – mit Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Sozialversicherung.
- Hast du gerade keinen Einsatz, bekommst du trotzdem deinen Lohn.
- Im Kundenbetrieb darfst du Kantine, Parkplätze und andere Gemeinschaftseinrichtungen nutzen.
Zeitarbeit ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Du bist bei uns angestellt, wir zahlen deinen Lohn, und du arbeitest bei einem unserer Kunden. Trotzdem gibt es ein paar Besonderheiten, die du kennen solltest.
Urlaub
Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub. Gesetzlich sind es mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche – also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Bei LupenRhein gilt Equal Treatment: Während des Einsatzes richten sich Urlaub und Arbeitszeit nach den Regeln für vergleichbare Beschäftigte im Kundenbetrieb.
Den Urlaub beantragst du bei uns, nicht beim Kunden. Wir stimmen ihn dann mit dem Einsatzbetrieb ab.
Krankheit
- Melde dich sofort am ersten Tag krank – bei uns und im Kundenbetrieb.
- Nach den Regeln deines Vertrags reichst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. In Deutschland wird sie für gesetzlich Versicherte inzwischen meist elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt.
- Lohnfortzahlung: Nach vier Wochen Beschäftigung bekommst du bei Krankheit bis zu 6 Wochen deinen Lohn weiter (Entgeltfortzahlungsgesetz). Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Lohn auch ohne Einsatz
Endet ein Einsatz und der nächste beginnt nicht sofort, bekommst du trotzdem deinen Lohn. Das Beschäftigungsrisiko trägt der Arbeitgeber – das ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausdrücklich geregelt (§ 11 Abs. 4 AÜG).
Kündigung
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB) bzw. die Fristen aus deinem Arbeitsvertrag. In der Probezeit und in den ersten Monaten sind die Fristen oft kürzer. Die genauen Fristen stehen in deinem Arbeitsvertrag – lies sie dir in Ruhe durch und frag nach, wenn etwas unklar ist.
Deine Rechte im Kundenbetrieb
- Gemeinschaftseinrichtungen: Kantine, Parkplätze, Kinderbetreuung oder Verkehrsmittel des Betriebs darfst du grundsätzlich zu denselben Bedingungen nutzen wie die Stammbelegschaft (§ 13b AÜG).
- Freie Stellen: Der Kundenbetrieb muss dich über freie Arbeitsplätze informieren (§ 13a AÜG) – wichtig, wenn du übernommen werden möchtest.
- Arbeitsschutz: Für deine Sicherheit am Arbeitsplatz sind Kunde und Personaldienstleister gemeinsam verantwortlich. Schutzausrüstung bekommst du bei uns gestellt.
- Gleichbehandlung: Nach dem AÜG hast du grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Festangestellte. Bei uns gilt das ab dem ersten Tag (Equal Treatment) – mehr dazu im Artikel Gehalt in der Zeitarbeit.
Wenn etwas nicht stimmt
Bei uns hast du einen festen Ansprechpartner. Wenn es Probleme im Einsatz gibt – mit Arbeitszeiten, Aufgaben oder im Team – ruf an oder schreib per WhatsApp. Wir kümmern uns.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Arbeitsvertrag und die gesetzlichen Regelungen.
Fachlich geprüft von Cihan Yildirim, COO · Leitung Zeitarbeit